Landkreis Regen ist für nicht-Einheimische ab Montag 11.1.2021 gesperrt

Der Landkreis Regen berichtet auf der Webseite.

„Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Regen werden untersagt“

Eine Person aus einem weiteren Haushalt als Kontakt, das ist künftig auch im Landkreis Regen erlaubt

RegenDer Landkreis Regen wird am Montag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, dies gab Landrätin Rita Röhrl am Sonntag bekannt. In der Allgemeinverfügung wird der Kreis auch auf die neue geltende 15-Kilometer-Regelung eingehen. Wie die niederbayerischen Nachbarkreise werde der Landkreis Regen – der mit einer Inzidenz von über 200 Infizierten auf 100000 Einwohner zu den betroffenen Landkreisen gehört – mit einer ergänzenden Regelung reagieren. „Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Regen werden untersagt“, sagt Landrätin Rita Röhrl.

Es wäre den einheimischen Bürgern nicht zu vermitteln, dass Menschen aus Regionen wie Regensburg, Landshut oder München zum Wandern, Spazieren oder Skifahren in den Bayerischen Wald kommen könnten, die Menschen aus der Region sich aber an die 15-Kilometer-Begrenzung halten müssen. Im Gespräch ist man auch mit den Nachbarlandkreisen. Hier möchte man die Einreise gemäß der 15-Kilometer-Grenze gestatten. Diese Regelung müssten alle Landkreise für sich treffen. Hier streben die Landräte eine einheitliche Lösung an.

Auf eine bisher geltende Maßnahme werde der Landkreis Regen aber verzichten. „Die eingeleiteten Maßnahmen zeigen Wirkung“, sagt Landrätin Rita Röhr und da die Landkreisbürger sich diszipliniert an die Auflagen gehalten haben und „der Trend momentan in die richtige Richtung geht“, werde der Landkreis in seiner neuen Allgemeinverfügung keine weitergehenden Einschränkungen bei den Kontakten mehr vorschreiben. So werde ab Montag im Landkreis die bayerische Regelung gelten, wonach man sich mit einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen darf. „Das bedeutet für viele Bürger im Freistaat eine Verschlechterung, für die Landkreisbürger sei dies aber eine deutliche Verbesserung zur derzeit noch gültigen Allgemeinverfügung“, stellt die Landrätin fest.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Regen wird im Laufe des Montags endgültig beschlossen und wird dann ab Dienstag in Kraft treten. Sie soll, wie die bayerischen Regelungen, bis Ende Januar gültig sein.